BRANDWARNANLAGE

Nach DIN VDE V 0826-2

Für den Brandschutz im Wohnbau (z.B. Einfamilienhäuser, Wohnungen), Sonderbau (bspw. Kitas, Restaurants oder Pflegeeinrichtungen) und im Zweckbau (u.a. Krankenhäuser, Gewerbeobjekte, Einkaufszentren oder Tiefgaragen und Parkhäuser) gibt es unterschiedliche gesetzliche Vorschriften.

Brandwarnanlagen kommen bei sog. Sonderbau-Objekten zum Einsatz, deren primäres Schutzziel die frühzeitige Warnung anwesender Personen vor Brandrauch und Bränden ist. Außerdem soll diesen Personen die Möglichkeit zur Selbstrettung bzw. zur Aktivierung von Evakuierungshelfern gegeben werden.

Objekte im Sonderbau sind u.a.:

  • Kindertagesstätten & Schulen
  • Heime und Unterkünfte für Senioren und Menschen mit Behinderungen
  • Sportstätten
  • kleine Beherbergungsstätten, wie Hotels und Pensionen mit maximal 60 Betten
  • Restaurants

 

Gesetzlich ist der Brandschutz für Sonderbauten mit einer Brandwarnanlage in der Norm DIN VDE V 0826-2 geregelt. Wir bieten Brandwarnanlagen in Funk- oder Loop-Technik an.

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Brandwarnanlage

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